Haken dran? Aussage 5: Hochwasserschutz und Rückhalteraum

2019 war das unsere Position:
„Bei der Dammsanierung waren wir kompromissbereit. Ebenso werden wir den Schutz der Unterlieger durch einen Rückhalteraum Elisabethenwörth in Form eines gesteuerten Polders mittragen. Wir fordern aber die Einbeziehung der kleinen Poldervariante in die weitere Planung. Nur so ist ein objektiver Variantenvergleich gewährleistet. Die Effektivität beim Hochwasserschutz und die Folgelasten für die
Anwohner beider Varianten müssen im Detail offengelegt und bewertet werden.“

Rheindeich bei 8,30 m Pegel Maxau

Ein gravierender Nachteil der Dammrückverlegung: Die Einstauhöhe kann nicht begrenzt werden und bewegt sich auf dem Niveau des Flusspegels (Bild: Alt-Dettenheim)

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre:
Wir haben daran geglaubt, dass die Bevölkerung bei der Planung „mitgenommen wird“ und uns intensiv und mit viel Zeitaufwand in die Workshops der Planer eingebracht. Wir sind bitter enttäuscht worden. Unserer Meinung nach haben bei der Variantenentscheidung für eine Dammrückverlegung politische Gründe den Ausschlag gegeben. Der 13. und letzte Rückhalteraum war die letzte Chance für eine Dammrückverlegung. Die Konsequenzen sind erheblich. Einstauhöhen sind völlig unkontrollierbar, im Gegensatz zu anderen Rückhalteräumen. Rußheim soll mit einer Grundwasserhaltung gesegnet werden, für die nicht einmal Notstromaggregate vorgesehen sind. Die Mückenproblematik wird unkalkulierbar verschärft was angesichts neuer invasiver Arten nicht vertretbar ist. Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten werden eingeschränkt, und weitere Beeinträchtigungen mehr.

Und das alles bei einer Entlastungslösung für die Unterlieger, die bei einer Polderlösung ein Vielfaches betragen könnte, bei der Dammrückverlegung  jedoch kaum messbar ist! Wir haben für den Beitritt der Bevölkerung zur BI Paminaraum geworben und für ihre finanzielle Unterstützung bei einem evtl. Klageverfahren gestimmt.

Und nun?
In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Wahlen wird die Stellungnahme der Gemeinde verabschiedet. Wir werden unsere Argumente vorbringen. Die Entgegnung bleibt abzuwarten. An der grundsätzlichen Problematik der Dammrückverlegung wird sich nichts ändern. Hier bleibt wohl nur der Gang zum Verwaltungsgericht.

 


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