Volksbegehren „Artenschutz/Rettet die Bienen“: Konsequenzen für Dettenheim?

Bevor Sie das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen, sollten Sie sich mit seinem Inhalt auseinandersetzen. Ein rigoroser Forderungskatalog soll Gesetzeskraft erlangen, um Bewirtschaftern und Besitzern von Grundstücken den Handlungsspielraum zu diktieren.

Verbot sämtlicher Pflanzenschutzmittel und Biozide in besonders geschützten Gebieten. Dazu gehören neben Naturschutzgebieten gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000-Gebiete, Naturdenkmäler und sogar Landschaftsschutzgebiete. In Dettenheim über 75% der Gemarkung. Streuobstbestände über 25 ar sollen unter Schutz gestellt und so der freien Bewirtschaftung entzogen werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nach und nach auf ökologischen Landbau umgestellt werden, bis 2035 mindestens zu 50%.

Kann das funktionieren oder sind das einfach nur Forderungen an „die anderen“? Über eine Finanzierung dieser Umstellung macht sich die Initiative keine Gedanken. Ein großer Teil unserer land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Fläche ist im Besitz der Gemeinde, eine Folge der früheren Allmend-, also Gemeinwirtschaft. Früher haben diese Flächen sogar die Existenz der Bürger bewerkstelligt. Im Forstbereich werden nach der Forst-Verwaltungsreform die derzeit roten Zahlen nicht mehr umkehrbar sein. Im Agrarbereich kann man noch Überschüsse vermuten, zumindest wenn man Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft der Betriebe einrechnet. Wenn das Volksbegehren Erfolg hat, bleibt die Rechnung offen.

Naturschutzverbände unterstützen das Begehren, Landwirtschaftsverbände, auch Öko-Landwirte und selbst der Landesverband der Imker halten es für existenzbedrohend und realitätsfern. Private und professionelle Obstbauern mit ihrem Landesverband appellieren, von der kontraproduktiven Unterschutzstellung der Obstwiesen Abstand zu nehmen. Auf wen soll man hören? Schauen Sie sich die Forderungen und die dahinterstehenden Akteure genau an. Die Freien Wähler Dettenheim halten die geforderte Vorgehensweise nicht für geeignet.

 


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