Ortskernsanierung Liedolsheim -Förderrichtlinien verabschiedet-
Nach Beendigung der Ortskernsanierung Rußheim haben wir uns intensiv für die Ortskernsanierung Liedolsheim eingesetzt. Diese wurde in das Landesanierungsprogramm aufgenommen. In der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober wurden nun die Richtlinien für die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen verabschiedet. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
- Voraussetzung: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung vor Baubeginn!
- Förderfähig sind Modernisierung- und Instandstzungsmaßnahmen.
- Gebäude müssen umfassend saniert werden, einzelne Gewerke nur bei vorangegangener umfassender Modernisierung.
- Mindestinvestitionssumme: 15.000 EURO (Ausnahme: Anschluss an örtl. Fernwärmenetz).
- Fördersatz: 30 % (35 % bei Kulturdenkmalen)
- Obergrenze der Förderung: 25.000 EURO (30.000 EURO bei Kulturdenkmalen).
- Die Inanspruchnahme weiterer Förderungen wie zinsgünstiger Darlehen und steuerlicher Abschreibungen ist möglich
Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung Dettenheim. Am 15.11.2018 gibt es eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer in der Festhalle.
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