Archive: Juni 2024
Haken dran? Aussage 6: Landnutzung, Natur- und Landschaftsschutz in Einklang bringen
2019 haben wir gesagt:
„Natur schützen heißt nicht, diese sich selbst zu überlassen. Wir unterstützen das Zusammenwirken von Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei. Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an einheimische Betriebe gibt uns die besten Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf die Bewirtschaftung. Unsere Wälder müssen weiter nachhaltig genutzt werden und dabei allen Bürgern zugutekommen.“
Wie war die Entwicklung in diesem Bereich?
Wir haben uns stark dafür eingesetzt, dass Naturschutzmaßnahmen möglichst geplant und koordiniert erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht ad hoc erfolgen, sondern in ein Konzept eingebunden werden. Ein solches Mittel dazu ist die Biotopverbundplanung, für die der Gemeinmdewrat eine Ausschreibung beschloss. Aufgrund der Auftragsfülle der Planungsbüros gingen aber Mitte 2021 keine Angebote ein.
Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an einhgeimische Landwirte erfolgte in weitgehendem Einverenehmen mit und unter diesen. Dies war ein entscheidender Schritt für die Zukunftsplanung der einzelnben Betriebe. Der Gemeindewald war uns ein wichtiges Anliegen. Hier war für uns die durch das Kartellamt ausgelöste Forstreform ein Ärgernis. Sie schwächt kleine Waldbesitzer wie unsere Kommune, beschert ihnen Mehrkosten und stärkt die Marktmacht der großen Holzabnehmer. Einige Gemeinden verzichten in Teilbereichen bereits auf eine forstliche Bewirtschaftung. Nach unserer Auffassung ist eine nachhaltige Waldnutzung die beste Garantie für den Erhalt unserer Wälder. Wir freuen uns deshalb auch über den Schritt zur Zertifizierung, den wir schon vor langer Zeit angeregt hatten.
Was sollte getan werden?
Die Weiterführung der Biotopvberbundplanung muss dringend erfolgen, um Ausgleichsmaßnahmen gezielt und wirkungsvoll sowie an den richrtigen Stellen unserer Gemarkung zu realisieren. Andern Gemeinden sind so Maßnahmen gelungen, wie die Entschlammung von Altrheinarmen. In unseren Wäldern ist eine forstwirtschaftliche Nutzung der beste Weg zu ihrer Anpassung an den Klimawandel.
Haken dran? Aussage 5: Hochwasserschutz und Rückhalteraum
2019 war das unsere Position:
„Bei der Dammsanierung waren wir kompromissbereit. Ebenso werden wir den Schutz der Unterlieger durch einen Rückhalteraum Elisabethenwörth in Form eines gesteuerten Polders mittragen. Wir fordern aber die Einbeziehung der kleinen Poldervariante in die weitere Planung. Nur so ist ein objektiver Variantenvergleich gewährleistet. Die Effektivität beim Hochwasserschutz und die Folgelasten für die
Anwohner beider Varianten müssen im Detail offengelegt und bewertet werden.“
Die Entwicklung der letzten 5 Jahre:
Wir haben daran geglaubt, dass die Bevölkerung bei der Planung „mitgenommen wird“ und uns intensiv und mit viel Zeitaufwand in die Workshops der Planer eingebracht. Wir sind bitter enttäuscht worden. Unserer Meinung nach haben bei der Variantenentscheidung für eine Dammrückverlegung politische Gründe den Ausschlag gegeben. Der 13. und letzte Rückhalteraum war die letzte Chance für eine Dammrückverlegung. Die Konsequenzen sind erheblich. Einstauhöhen sind völlig unkontrollierbar, im Gegensatz zu anderen Rückhalteräumen. Rußheim soll mit einer Grundwasserhaltung gesegnet werden, für die nicht einmal Notstromaggregate vorgesehen sind. Die Mückenproblematik wird unkalkulierbar verschärft was angesichts neuer invasiver Arten nicht vertretbar ist. Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten werden eingeschränkt, und weitere Beeinträchtigungen mehr.
Und das alles bei einer Entlastungslösung für die Unterlieger, die bei einer Polderlösung ein Vielfaches betragen könnte, bei der Dammrückverlegung jedoch kaum messbar ist! Wir haben für den Beitritt der Bevölkerung zur BI Paminaraum geworben und für ihre finanzielle Unterstützung bei einem evtl. Klageverfahren gestimmt.
Und nun?
In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Wahlen wird die Stellungnahme der Gemeinde verabschiedet. Wir werden unsere Argumente vorbringen. Die Entgegnung bleibt abzuwarten. An der grundsätzlichen Problematik der Dammrückverlegung wird sich nichts ändern. Hier bleibt wohl nur der Gang zum Verwaltungsgericht.